|
|
|
|
|
Zahnersatz
|
|
Ihre Ansprüche auf medizinische und auch zahnmedizinische Versorgung werden die letzten Jahre immer mehr eingeschränkt. Im Zahnersatzbereich wird die Kassenversorgung auf einen gesetzlich vorgegebenen "notwendigen, sinnvollen und wirtschaftlichen" Zahnersatz beschränkt werden. Durch verschärfte Richtlinien wird das Therapiespektrum "auf Kasse" eingeschränkt.
Die Therapiefreiheit muss dadurch nicht eingeschränkt sein, aber es wird notwendig werden, für sich selbst Prioritäten zu setzen. Anzustreben ist immer eine dauerhafte Gesamtversorgung unter Berücksichtigung der Weichgewebs-Ästhetik. Dies wird international auch als Perioprothetik bezeichnet.
|
|
|
|
|