Minderjährige: Noch kein Vor­sorge­ter­min wegen Corona? Kein Problem!

Seit langem gilt für gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche die Regelung: Wenn sie ihre beiden jährlichen Vorsorgetermine in den vergangenen Jahren durchgängig wahrgenommen haben, erhalten sie von ihrer Krankenkasse einen höheren Zuschuss (Bonus), sollte bei ihnen Zahnersatz (wie eine Krone oder Brücke) notwendig werden.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich darauf verständigt, dass dieser Bonus nicht entfällt, wenn Minderjährige aufgrund der Corona-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 keinen Vorsorgetermin wahrgenommen haben. Sie erhalten auch für den versäumten Kontrolltermin einen Stempel im Bonusheft.

Diese Sonderregel gilt ausdrücklich nicht für Erwachsene.

Diese müssen generell nur einmal jährlich zur Kontrolle, um Anspruch auf den Bonus zu haben. Bei ihnen gehen KZBV und der Spitzenverband davon aus, dass sie trotz der Corona-Pandemie Gelegenheit haben, den Kontrolltermin im zweiten Halbjahr 2020 zu vereinbaren. Am besten rufen Sie uns an unter 09131/21444 oder schicken Sie uns eine Mitteilung über dieses Formular.

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