[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/2020\/10\/18\/bonusheft-zuschuss-von-50-auf-60-erhoeht-was-heisst-das-2\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/2020\/10\/18\/bonusheft-zuschuss-von-50-auf-60-erhoeht-was-heisst-das-2\/","headline":"Bonusheft: Zuschuss von 50 auf 60 % erh\u00f6ht &#8211; was hei\u00dft das?","name":"Bonusheft: Zuschuss von 50 auf 60 % erh\u00f6ht &#8211; was hei\u00dft das?","description":"Gro\u00dfe Unterschiede zwischen Regelversorgung und technisch M\u00f6glichem","datePublished":"2020-10-18","dateModified":"2022-12-18","author":{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/author\/drschnotz\/#Person","name":"DrSchnotz","url":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/author\/drschnotz\/","image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/12431ed54dfc5ff4f225684aba2dfc2e9d54842ecf1eb4559423074e193cec9f?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/12431ed54dfc5ff4f225684aba2dfc2e9d54842ecf1eb4559423074e193cec9f?s=96&d=mm&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Organization","name":"Dr. Alexander Schnotz","logo":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/LogoTry1.png","url":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/LogoTry1.png","width":1915,"height":528}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/ESG.jpg","url":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/ESG.jpg","height":585,"width":1093},"url":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/2020\/10\/18\/bonusheft-zuschuss-von-50-auf-60-erhoeht-was-heisst-das-2\/","about":["Unkategorisiert"],"wordCount":314,"articleBody":"Gesetzlich Versicherte haben es sicher schon gelesen: Ab 1. Oktober 2020 hat sich der Festzuschuss f\u00fcr Zahnersatz um 10 % erh\u00f6ht. Die Erh\u00f6hung des Festzuschusses ist eine notwendige und sehr positive Ma\u00dfnahme. Statt 50 % \u00fcbernimmt die gesetzliche Krankenkasse nun 60 % der Kosten einer Regelversorgung mit Zahnersatz.Die Erh\u00f6hung des Festzuschusses f\u00e4llt demnach besonders positiv aus, wenn man ausschlie\u00dflich die Regelversorgung (siehe Bild) in Anspruch nimmt. Bei h\u00f6herwertigen Versorgungen (Implantate, vollverblendete Br\u00fccken etc.) sind die positiven Auswirkungen weniger sp\u00fcrbar.Bekomme ich den erh\u00f6hten Festzuschuss auch bei einer bereits geplanten Versorgung?Ja. Bei der Abrechnung wird automatisch der neue Festzuschuss ber\u00fccksichtigt. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass der Zahnersatz nach dem 30. September eingegliedert wurde.Wenn Sie von uns einen Heil- und Kostenplan f\u00fcr Zahnersatz von vor dem 30. September 2020 haben und wissen wollen, wieviel die Erh\u00f6hung in Ihrem Fall ausmacht, fragen Sie einfach bei Frau Beck nach oder beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse&nbsp;eine Anpassung des bestehenden Heil- und Kostenplans. Doch was bedeutet die Steigerung von 50 auf 60 % genau?Diese Steigerung bezieht sich auf die Kosten\u00fcbernahme der Regelversorgung. Als Regelversorgung wird die von allen gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die eine zweckm\u00e4\u00dfige und medizinisch ausreichende Therapiem\u00f6glichkeit darstellt. Im Falle eines zahnlosen Oberkiefers ist die Regelversorgung eine Totalprothese aus Kunststoff.Schl\u00e4gt die Krankenkasse zur Versorgung Ihrer fehlenden Z\u00e4hne eine Klammerprothese als Regelleistung vor, die 800 Euro kostet, so \u00fcbernimmt die Krankenkasse davon nun 60 % (also 480 Euro) statt bisher 400 Euro. Mit einem gepflegten Bonusheft k\u00f6nnen Sie diesen Anteil auf 70 % (bei 5 Jahren Bonus) und auf 75 % (bei 10 Jahren Bonus) steigern. Bitte beachten Sie aber, dass das Jahr, in dem der Zahnersatz eingesetzt wird, nicht als Bonusjahr z\u00e4hlt. Weshalb ist dann Zahnersatz so teuer?&#8222;Extras&#8220; wie Keramikverblendung, Edelmetalllegierung, Glasfaserstifte, Implantate etc. werden zus\u00e4tzlich berechnet. Das summiert sich, w\u00e4hrend der Festzuschuss der Krankenkasse auf dem Niveau der Regelversorgung bleibt."},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"2020","item":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/2020\/#breadcrumbitem"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"10","item":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/2020\/\/10\/#breadcrumbitem"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"18","item":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/2020\/\/10\/\/18\/#breadcrumbitem"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Bonusheft: Zuschuss von 50 auf 60 % erh\u00f6ht &#8211; was hei\u00dft das?","item":"https:\/\/www.zahngesundheit-erlangen.de\/2020\/10\/18\/bonusheft-zuschuss-von-50-auf-60-erhoeht-was-heisst-das-2\/#breadcrumbitem"}]}]