Zahnbehandlung in der Corona-Krise

Covid-19 sorgt weltweit für Verunsicherung und beherrscht als omnipräsentes Thema die Nachrichten: Präventionsmaßnahmen wie Mindestabstand und Mundschutzpflicht sollen die Ausbreitung des Virus vermeiden und eine Überlastung des Gesundheitssystems und dessen schlimmste Folgen verhindern.
Die Ausgangsbeschränkungen wirken sich zum Teil auch auf Arztbesuche aus. Als Einrichtungen des Gesundheitswesens gehören Zahnarztpraxen zu den Institutionen, die auch in der Corona-Krise weiterhin geöffnet bleiben. 

Woher kommt die Verunsicherung bei Patienten?

Einige Leute denken, sie würden sich beim Doktor mit Corona infizieren. Hintergrund ist die Unterschreitung des Mindestabstands und der Kontakt mit Speichel o.ä., der bei der Behandlung beim Zahnarzt nicht vermieden werden kann. Bisher gibt es allerdings keinerlei gesicherte Erkenntnisse, dass zahnmedizinische Behandlungen zu einer erhöhten Infektionsausbreitung in der Bevölkerung beigetragen haben oder dass zahnärztliche Behandlungsteams erhöhten Infektionsraten unterliegen.
Wenn Sie unsere Praxis kennen, werden Sie wissen, dass wir standardmäßig mit Einmal-Handschuhen, Mundschutz und Schutzbrille behandeln, um Sie und uns vor einer Tröpfcheninfektionen durch Viren oder Bakterien zu schützen.

Die zahnärztliche Versorgung wird in Deutschland
aufrechterhalten!

Trotz der Verunsicherung und erhöhten Risiken geben wir Zahnärzte aktuell unser Bestes, um Sie während dieser schwierigen Phase, so gut es geht, zu versorgen.
Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, falls Ihre Zahnbehandlung zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer Patienten gegebenenfalls verschoben werden muss.

Es wird “keine Zeit nach Corona – sondern nur mit Corona geben”

Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer zahnmedizinischen Behandlung treffen wir, abhängig vom individuellen Risiko und der Komplikationsdichte des Eingriffs, im konkreten Patientenfall.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, infizierte Patienten (oder begründete Verdachtsfälle, insbesondere bei bestehenden Infektionen oder Atemwegserkrankungen) mit Notfällen an Zentren oder Schwerpunktpraxen zur Behandlung zu verweisen.

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