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Informationen für Kassen und Privatpatienten
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Chipkarte
Wenn Sie uns besuchen, bitte denken Sie daran, dass wir von Ihnen - sofern Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind -
in jedem Quartal einmal die Krankenversicherungskarte benötigen. Auch wenn Sie mit einer Überweisung von einem anderen Kollegen kommen,
müssen wir Ihre Daten per Chipkarte erfassen. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Behandlung haben (außer in begründeten Notfällen),
wenn Sie keine gültige Chipkarte vorlegen können. Gerne können uns schon lange bekannte Patienten in diesem Fall Ihre Karte in den nächsten Tagen nachreichen.
Dies muss jedoch im gleichen Quartal erfolgen.
Praxiseintrittsgebühr
Die Gebühr wird von jedem volljährigen Patienten erhoben, sofern dieser keine Befreiung seiner Krankenkasse nachweisen kann.
Die Prxisgebühr ist jedes Quartal zu entrichten, wenn eine Behandlung stattfindet. Als Ausnahme gilt für gesetzlich Versicherte die 2x jährlich durchzuführende
einfache Kontrolluntersuchung (Bonusheft). Diese Untersuchung ist zuzahlungsfrei.
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